Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht bei Druckerzeugnisse

Der Auftraggeber ist zur Abnahme der gefertigten Druckerzeugnisse verpflichtet. Der Auftragnehmer liefert individuell nach Bestellung angefertigte Druckerzeugnisse, so dass das Recht des Auftraggebers zum Widerruf oder Rücktritt eines Fernabsatzvertrages in diesen Fällen nach § 312g II Ziff. 1 nicht besteht.

Lediglich bei beschädigter Ware können Sie dies uns mitteilen.
Nach Überprüfung und Annahme Ihrer Beanstandung hat purpleandgreen das Recht zur Ersatzlieferung.

Gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen im Bereich des Kaufrechts haben Verbraucher das Recht auf eine Ersatzlieferung von Druckerzeugnissen, wenn diese mangelhaft oder fehlerhaft sind. Dieses Recht gilt sowohl für physische als auch für digitale Druckerzeugnisse.
Gemäß § 437 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung, was bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, eine mangelhafte Ware durch eine mangelfreie zu ersetzen. Dies umfasst auch Druckerzeugnisse, die nicht den vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen oder Fehler aufweisen. Im Falle einer mangelhaften Lieferung ist der Verkäufer zunächst dazu berechtigt, eine kostenlose Nachbesserung oder den Austausch der mangelhaften Druckerzeugnisse zu verlangen. Sollte eine Nachbesserung oder ein Austausch nicht möglich sein oder vom Verkäufer verweigert werden, hat der Kunde das Recht auf eine Minderung des Kaufpreises oder im Extremfall auf Rücktritt vom Vertrag gemäß den §§ 440, 323 ff. BGB. 

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt auf:

purpleandgreen Klaus Fliege
Döllgaststraße 10
86199 Augsburg

art@purple-and-green.de

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